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Rotterdamer Kunstraub -erste Urteile

Sie hatten Gemälde von Gauguin, Picasso und Monet aus der Rotterdamer Kunsthalle gestohlen.

Im Prozess um den Kunstraub von Rotterdam fällt ein Gericht in Bukarest die ersten Urteile. Der Prozess hatte bereits im Oktober begonnen. Zweimal musste vertagt werden, weil die Verteidigung Verfahrensfehler angemerkt hatte.

Der Hauptverdächtige hat gestanden, mit einem Komplizen in der Nacht zum 16. Oktober 2012 sieben Meisterwerke aus der Rotterdamer Kunsthalle gestohlen zu haben. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten für zwei der Angeklagten. Neben dem 29-jährigen Hauptverdächtigen und seinem flüchtigen Komplizen sind vier weitere Verdächtige angeklagt. Gegen weitere Komplizen laufen separate Gerichtsverfahren, die Anfang Dezember fortgesetzt werden sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Höchststrafe von 18 Jahren für einen der beiden Hauptverdächtigen gefordert. Es drohen Haftstrafen für die anderen Angeklagten von bis zu 18 Jahren.

Im August wollte der Anwalt des Hauptverdächtigen einen Deal aushandeln. Sein Mandant, Radu Dogaru habe den niederländischen Ermittlern gesagt: „Schicken Sie mich zurück in die Niederlande und ich gebe Ihnen fünf der Gemälde.“ Die Strafen in den Niederlanden für schweren Raub seien niedriger als in Rumänien. Der Deal scheiterte.

Unklar bleibt unterdessen das Schicksal der geraubten Gemälde. Die Mutter des Angeklagten hatte im März gestanden, sie zum Schutz ihres Sohnes verbrannt zu haben. Später zog sie ihre Aussage zurück.

Ob die Bilder nun tatsächlich dem Feuer zum Opfer fielen, ist unklar. Es kursieren verschiedene Geschichten. Auch über einen möglichen Aufbewahrungsort in der Republik Moldau, Frankreich oder auch Belgien. Einer der Angeklagten hatte im Oktober zudem den Namen eines ukrainischen Profi-Boxsportlers genannt, dem er fünf der insgesamt sieben gestohlenen Gemälde habe übergeben lassen.